Abfallwirtschaft im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen

Problemstoffe


Produkte mit den Symbolen oben (alte Gefahrstoffzeichen) oder darunter (neue weltweit gültige Gefahrstoffzeichen) gefährden Mensch oder Umwelt. Eine Aufstellung aller Gefahrgutzeichen finden Sie hier (Quelle BHW-Magazin Nov. 2015).

Außerdem gibt es Problemabfälle ohne diese Kennzeichnung wie Energiesparlampen oder Batterien. Gehen Sie mit solchen Stoffen verantwortlich um und bewahren Sie sie kindersicher auf!

Beispiele:

  • Abbeizer, Laugen
  • Abflussreiniger
  • Backofenreiniger
  • Batterien/ Akkus/ Knopfzellen **
  • Chemikalien, Säuren
  • Energiesparlampen** (nicht zerbrechen!)
  • Entkalker
  • Farben (außer ungiftiger Wandfarbe)
  • Fieberthermometer mit Quecksilber
  • Holzschutzmittel
  • Kleber
  • Kleinkondensatoren
  • Lacke
  • Leuchtstoffröhren* (nicht zerbrechen!)
  • Lösemittel, (Nitro-)Verdünnung, Terpentin
  • Nagellack und -entferner
  • Petroleum
  • Pflanzenschutzmittel
  • Putzmittel, scharfe
  • Rostschutzmittel
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Silberreiniger
  • Spraydosen, voll und leer
  • Spritzen (in fester Box)*
  • WC-Reiniger

Problemstoffe können in haushaltsüblicher Menge am  Giftmobil  und  samstags in Quarzbichl   abgegeben werden. Mit * versehene Abfälle werden zusätzlich jeden Öffnungstag in Quarzbichl und im Entsorgungszentrum Am Vorberg in Greiling angenommen. Mit ** versehene Problemstoffe werden an allen  Wertstoffhöfen  angenommen.

Samstags-Annahme in Quarzbichl

Die stationäre Annahmestelle für Problemstoffe  bei der WGV Recycling GmbH in Quarzbichl ist  samstags besetzt (Anfahrt und Öffnungszeiten). Sie haben dort die Möglichkeit, haushaltsübliche Problemabfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei abzugeben. Fachkundig geschultes Personal übernimmt Ihre Problemabfälle, verpackt sie sachgerecht und führt sie der ordnungsgemäßen Entsorgung zu. Dieses Personal ist nur samstags vor Ort, so dass unter der Woche keine Annahme erfolgen kann. Sollten Kleingewerbebetriebe größere Mengen anliefern wollen, so ist eine Abgabe gegen Gebühr möglich. Wir bitten in diesem Falle um vorherige Rücksprache unter der Telefonnummer 08179 / 933 – 35.

Giftmobil

Giftmobil

Das Giftmobil kommt Anfang jeden Monats (außer August) in die Städte und Gemeinden des Landkreises nach folgendem Fahrplan:

  • Termine mit Datumsangabe
    (Liste der kommenden Giftmobiltage in unserem Landkreis -> gewünschten Ort im Suchfeld rechts oben eingeben)
  • integriert in Ihren Abfuhrkalender
    (Hier können Sie sich Ihren persönlichen Abfuhrkalender mit den Giftmobilterminen (GM) zusammen herunterladen und sich an diese erinnern lassen.)
  • Fahrplan als generelle Übersicht
    Das Giftmobil kommt jeden Monat (Ausnahme: Urlaubsmonat August). Und zwar immer am ERSTEN Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag im Monat – wie es in der Tabelle steht. Falls einer dieser Tage ein Feiertag ist, wird dieser Sammeltag in der nächsten Woche (am gleichen Wochentag) nachgeholt.

Mengengrenzen:
Das Giftmobil kann nicht zwischendurch abladen. Daher sind Mengengrenzen unvermeidlich. Sie finden die Mengengrenzen und Annahmebedingungen auf der zweiten Seite des Giftmobil-Fahrplans.
(Darüber hinausgehende Mengen: Samstags-Annahme in Quarzbichl, siehe oben)

Bitte unbedingt beachten:

FÜLLEN SIE DIE PROBLEMSTOFFE NICHT UM, sondern bringen Sie sie möglichst in Originalgefäßen (auf jeden Fall aber in geschlossenen, richtig beschrifteten Behältern), die Sie dem Fachpersonal direkt übergeben.

NIEMALS UNBEAUFSICHTIGT STEHEN LASSEN !  Halten Sie diese Stoffe von Kindern fern.

Häufige Problemabfälle sowie die Entsorgung leerer Behälter (z.B. „Farbdosen, leer“) finden Sie in unserem Abfall-ABC.

Motoröl, Altölkanister und andere beim privaten Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle muss der Handel kostenfrei zurücknehmen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Eine Finanzierung über die Abfallgebühren ist daher unsinnig, so dass Altöle und zugehörige ölhaltige Betriebsmittel von uns nur kostenpflichtig angenommen werden. Wenn der Handel die Rücknahme trotz Beleg oder Neukauf verweigert, kann das Landratsamt nachhelfen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abfall-ABC unter Motoröl.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schneider .