In die Restabfalltonne:
- Einstreu aus Kleintierhaltung
- Windeln, Hygieneartikel
- hitzefestes Glas (z.B. Kaffeekannen, Jenaer Glas), geringe Stückzahl!
- Plastik, das keine Verpackung war (z.B. Bürsten aller Art, Spielzeug, Büroablagen – weil andere Plastiksorten als Verpackungen)
- „Bioplastik“, das keine Verpackung war (Putzlappen, Schwammtücher, Windeln, Kleidung und viele mehr – weil Kompostierung viel zu lange dauert)
- Asche (vollständig erkaltet)
- Zigarettenkippen
- Staubsaugerbeutel, Kehricht
- Putzlappen, Spülschwämme
- Glühbirnen, Halogenlämpchen (aber keine Energiesparlampen)
- Grablichter
- Fotos, Dias
- Audiokassetten, Videokassetten
- Stifte
- Gummi
- Leder
- Federn
- aufgetragene Kleidung und Schuhe
- Einzelstücke Porzellan/ Keramik
- Sägemehl / Hobelspäne von behandeltem und gemischten Holz
- Durchschlagpapier, Kohlepapier
- selbstklebendes und beschichtetes Papier
- verschmutztes Papier, stark verschmutzte Plastikverpackungen
Nicht in die Restabfalltonne:
- Glas
- Elektrogeräte (Kleingeräte bis 30 cm nimmt jeder Wertstoffhof)
- Batterien (nimmt jeder Wertstoffhof + kostenfrei im Handel)
- Sparlampen (nimmt jeder Wertstoffhof)
- Problemstoffe, Giftabfälle
- Bauschutt, Steine
- andere Bauabfälle (je nach Material, siehe Abfall-ABC)
- Papier
- Verpackungen
- andere Wertstoffe
Muss ich eine Restabfalltonne nehmen?
Ja, jeder muss eine Restabfalltonne am Grundstück zur Verfügung haben, die groß genug ist, um alle regelmäßig anfallenden Restabfälle aufzunehmen. Wenn Sie (z.B. als 1-2-Personenhaushalt) regelmäßig weniger Restmüll haben als die kleinste zulässige Tonne bietet, können Sie sich mit direkten Nachbarn zusammenschließen. Das Mindestvolumen von 15 Litern pro Person darf dabei jedoch nicht unterschritten werden.
Größen + Leerungsrhythmus:
Zulässige Restabfalltonnengrößen sind 80, 120, 240 und 1100-Liter. (Maße der Tonnen)
Die Leerung erfolgt generell 14-tägig nach Ihrem Abfuhrkalender. Nur bei 1100-Liter-Restabfallcontainern kann die wöchentliche (7-tägige) Leerung kostenpflichtig gebucht werden (über Formular Tonnenanmeldung).
Die Tonnen müssen am Vorabend oder am Abfuhrtag bis 6 Uhr früh bereitgestellt werden.
Anmeldung + Gebühren:
Neu anzumeldende Tonnen sind immer Miettonnen. Das bedeutet, dass die Behälter vom Abfallwirtschaftsunternehmen gestellt werden. Kunden, die aus der Vergangenheit noch eigene Tonnen besitzen, dürfen diese so lange weiternutzen, bis sie kaputt gehen (sofern es sich um rollbare Normbehälter nach Euronorm EN 840 handelt).
Die Gebühren erfahren Sie hier. Nachweis für die geleistete Gebühr ist die Gebührenmarke, die Sie mit der Tonne (bei kundeneigenen Tonnen mit dem Gebührenbescheid) erhalten. Tonnen ohne gültige Gebührenmarke werden nicht entleert. Es werden nicht in jedem Jahr neue Gebührenmarken ausgegeben; solange es keine Änderungen gibt gelten die aufgeklebten Marken weiter.
- Formulare zur Anmeldung
- Fragen zur Anmeldung: Bürgerbüro
Vorübergehend mehr Restabfall als in die Tonne passt?
- siehe hier
Hintergrund zu den Gebühren:
Aus den Restabfalltonnengebühren finanzieren sich nicht nur Einsammeln, Verarbeitung und Entsorgung des Restmülls, sondern auch andere abfallwirtschaftliche Leistungen, die sich nicht selbst tragen. Dies sind z.B. die Entsorgung von haushaltsüblichem Sperrmüll, Grüngut, haushaltsüblichen Problemstoffen, das Giftmobil, der Betrieb und Unterhalt der Anlagen, die Nachsorge der Deponie Am Vorberg und der Altdeponien sowie andere abfallwirtschaftliche Leistungen).
Richtig trennen!
Es ist nicht zulässig, Wertstoffe in die Restabfalltonne zu werfen. Auch Problemabfälle, bestimmte Bauabfälle und Bauschutt dürfen nicht hinein. Bei falsch befüllten Restabfalltonnen verfällt der Leerungsanspruch.
Für bereits vorhandene Restabfalltonnen oder zur Beschriftung Ihrer Tonnenhäuschen erhalten Sie bei Bedarf neue Aufkleber mit der Trennliste für die Restabfalltonnen bei der Abfallberatung.
Was passiert mit dem Restmüll?
Die Zeiten „Loch-auf-Restmüll-rein-Loch-zu“ sind lange vorbei, die Ablagerung unbehandelter Abfälle auf Deponien ist nicht zulässig. Restabfall muss so verarbeitet werden, dass kommenden Generationen keine Altlasten hinterlassen werden: Restabfallbehandlung.
Ihre Fragen beantwortet die Abfallberatung gerne.