Abfallwirtschaft im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen

Sperrmüll

Kurz gesagt:

  • Sperrmüll sind Möbel und andere große Gegenstände aus dem Haushalt.
  • Sperrmüll kann ohne Anmeldung angeliefert werden. Einige Materialien kosten etwas.
  • Sperrmüll kann abgeholt werden. Das kostet Anfahrtspauschale + Materialpreis nach Gewicht.
  • Für gut erhaltene Gegenstände gibt es andere Möglichkeiten.

Ausführlich:

Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll ist das, was zu groß (nicht zu viel !) für die Restmülltonne ist und zur Haushaltseinrichtung gehört. (Maßstab ist, ob ein Gegenstand als Einzelstück in eine 80-Liter-Restabfalltonne passen würde.)

Nicht unter Sperrmüll fallen z.B.  Bau- und Renovierungsabfälle (auch z.B. Teppichböden), Kfz-Teile, Kleinteile (auch nicht in Kisten oder Säcke verpackt), Wertstoffe, Problemstoffe, Gegenstände aus dem Außenbereich (z.B. Zäune). Entsorgungsmöglichkeiten und Kosten für derartige Abfälle finden Sie in unserem  Abfall-ABC, oder Sie rufen uns an: Abfallberatung.

Gut Erhaltenes?

Selbstanlieferung:

Die Finanzierung der Sperrmüllentsorgung wurde zum 01.07.2022 umgestellt. Wir legen die Kosten für die Sperrmüllentsorgung nicht mehr auf die Allgemeinheit um, sondern berechnen sie dem jeweiligen Kunden. Daher werden keine Berechtigungen zur kostenfreien Anlieferung mehr ausgegeben.

  • Annahmestellen sind die WGV Quarzbichl und das Entsorgungszentrum Am Vorberg in Greiling .
  • KEIN ANTRAG mehr nötig -> Kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten! Tipp: Vermeiden Sie die besucherstarken Samstage.
  • Der Sperrmüll wird nach Material und Gewicht berechnet  (Preisliste), wobei Metall und Elektrogeräte weiterhin kostenfrei sind.

Abholung:

Die Berechnung erfolgt nach dem jeweiligen Entsorgungsaufwand. Dieser richtet sich nach abzuholender Menge und Material:

  • Es gibt jetzt Waagen an den Fahrzeugen. Damit wird die verladene Menge an jeder einzelnen Adresse festgestellt.
  • Anfahrts-/Verwaltungspauschale: 40,00 € netto je Abholauftrag, dazu kommt:
  • Verladung und Entsorgung Sperrmüll: siehe Preisliste
  • Verladung und Entsorgung Holzmöbel: siehe Preisliste
  • Altmetall und Elektroaltgeräte: Verladung und Entsorgung kostenfrei, Anfahrts-/Verwaltungspauschale wird berechnet

Den Antrag hierfür können Sie direkt ausfüllen, bei sich abspeichern und als Mailanhang senden an sperrmuell@wgv-quarzbichl.de (alternativ ausgedruckt per Fax oder Post).
Bitte beachten Sie die Information zu Fernabsatzverträgen und Widerrufsrecht.

  • Abholzeitraum: innerhalb 3-5 Wochen ab Auftragseingang. Den Termin erhalten Sie direkt vom Abfuhrunternehmen. Die Abholung erfolgt während des angegebenen Tages ab 6.00 Uhr morgens.
  • Bitte achten Sie darauf dass die Gegenstände nicht länger als 2 m und nicht schwerer als 50 kg sind. Zerlegen/ Zersägen Sie größere Sperrgüter in tragbare Einzelteile und befreien Sie Holz von größeren Metallteilen.
  • Rechnungstellung erfolgt nach Abholung anhand der Wiegescheine. Die Kosten sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  • Die Gegenstände dürfen erst am Vorabend (!) der jeweiligen Abholung an der Straße bereitgestellt werden. Es besteht keine Anwesenheitspflicht bei Abholung, jedoch liegt die Verantwortlichkeit für die Mengen beim Auftraggeber
  • Die Abholung für Holzteile und übrigen Sperrmüll erfolgt getrennt mit mehreren Stunden Abstand. Altmetall und Elektrogeräte werden möglicherweise an einem anderen Tag abgeholt – wie es in der Termin-Mitteilung steht. (Bei zwei unterschiedlichen Terminen bitte zum ersten Termin nur die entsprechenden Gegenstände herausstellen. Die Anfahrtspauschale wird für jeden Abholauftrag nur 1x berechnet.)
  • Es ist nicht möglich, die Gegenstände von unserem Personal aus Wohnung/ Speicher/ Keller heraustragen zu lassen.
  • Stellen Sie die Gegenstände unmittelbar an der Grundstücksgrenze zur Straße hin bereit (dort, wo die Tonnen geholt werden). Bei Bereitstellung in einer anderen Straße (z.B. an Grundstücksrückseite) dies bitte unter „Abholadresse“ vermerken.

Für Ihre Fragen steht die  Sperrmüllberatung  gerne zur Verfügung.